Wir lassen Euch nicht
in der Luft hängen.

Die Gewerkschaft der Flugsicherung e.V.


Bis 1992 wurde die flächendeckende zivile Flugsicherung in Deutschland von einer Bundesbehörde durchgeführt, der Bundesanstalt für Flugsicherung (BFS). Als Beamte hatten die Mitglieder des Verbandes Deutscher Flugleiter (VDF) schon 40 Jahre lang einen Berufsverband, der sehr viel Einfluss auf die fachliche und technische Entwicklung der Flugsicherung hatte, aber keine gewerkschaftliche Vertretung. Ganz Ähnliches gilt für die Mitglieder des ehemaligen FTI (Verband Deutscher Flugsicherungs-Techniker und -Ingenieure). Aus diesem Grunde wurde von den Verbänden im Zuge der Organisationsprivatisierung der deutschen Flugsicherung ein Kooperationsvertrag mit der DAG abgeschlossen.

In den Jahren 2001 und 2002 wurde es jedoch zunehmend schwieriger, der DAG gegenüber die berufsspezifischen Anliegen der Mitglieder von VDF und FTI in der Tarifpolitik zu vermitteln und durchzusetzen. Dies führte mehrfach zu Situationen, in denen "unsere" Gewerkschaft die Vertretung verweigern wollte oder der Tarifkommission minderwertige Forderungen bzw. Abschlüsse aufzuzwingen versuchte.

Aus dieser Situation heraus entstand unter den Mitgliedern erstmals eine breit gestreute Unzufriedenheit mit der tarifpolitischen Vertretung durch die DAG. Auch der Prozess der Verschmelzung mehrerer Gewerkschaften zur größten Gewerkschaft in Deutschland, ver.di wurde von vielen Mitgliedern mit Argwohn begleitet.

Mithin mussten auch aus redaktionellen Gründen und solchen der Rechtssicherheit die bestehenden Kooperationsverträge neu verhandelt werden. Die Willensbildung in den Verbänden war im Frühjahr 2002 soweit voran geschritten, dass die Vorstände von VDF und FTI gemeinsam mit ver.di Verhandlungen zur Neufassung der Verträge führen sollten.

Die sechsmonatigen Verhandlungen mit ver.di waren zäh und ließen nicht unbedingt auf das gewünschte Ergebnis hoffen. Ende September war klar, dass ver.di nicht nur wesentlich unflexibler als die damalige DAG war, sondern sich ganz offensichtlich nicht auf eine gleichberechtigte Kooperation der Verbände einlassen wollte. Folgerichtig gab der ver.di- Bundesvorstand sein Placet zur Unterzeichnung des bis zum 30.09.2002 ausgehandelten Kompromisses nicht.

Da damit sowohl das Verhandlungsmandat der Vorstände abgelaufen als auch jegliche Hoffnung auf ein zufrieden stellendes Verhandlungsergebnis illusorisches geworden war, kündigten die Verbände die Kooperationsverträge fristgemäß zum 31.12.2003.

Die folgende Tarifrunde bei der DFS wurde unter Ausschluss der Vertreter von VDF und FTI weiter geführt, dabei kam ein für alle Arbeitnehmer negatives Verhandlungsergebnis zustande. Dies war der letzte Beweis für diejenigen, die bis dahin noch nicht sicher waren, dass es zu einer eigenständigen Flugsicherungsgewerkschaft keine ernsthafte Alternative gibt.

 

So kam es konsequenterweise zur Gründung der GdF e. V. und der tarifpolitischen Eigenständigkeit.

Die GdF e. V. gliedert sich seit dem 16.09.2017 in drei Fachbereiche

  •  Fachbereich Flugsicherungsbetriebsdienste FSBD
  •  Fachbereich Flugsicherungstechnische Dienste FSTD
  •  Fachbereich Flugsicherung allgemeine Dienste FSAD